Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
Der Handel mit Kryptowährungen wächst. Von ca. 7 Mio. Nutzenden zahlen nur ca. 3 Prozent Steuern auf jährlich 47,3 Mrd. Euro Gewinn. Nach einjähriger Haltefrist sind diese Gewinne bislang sogar steuerfrei. Gesetzeslücken wie diese lassen Steuergelder im Milliardenbereich verpuffen, während beim Bürgergeld weiter gekürzt und sanktioniert wird. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Unser Entschließungsantrag fordert die Streichung der Haltefrist für Kryptowährungen und deren Einordnung als Finanzinstrumente, womit sie unter § 20 EstG fielen.
