Maßnahmen zur Verhinderung von Femiziden
Deutschland ist durch die Istanbul-Konvention und die EU-Gewaltschutzrichtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtet. Erfragt werden die Pläne der Bundesregierung hinsichtlich bundeseinheitlicher Standards zu Gefahrenmanagement und Gefährdungsanalyse sowie Rechten für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt (wie im Spanischen Gewaltschutzmodell).
