Völkerrecht konsequent einhalten – Militärische Infrastruktur auf deutschem Boden nicht für Angriffskriege nutzen
Die militärischen Angriffe der USA und Israels werden von uns klar als Verstoß gegen das Gewaltverbot gemäß Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen benannt und verurteilt. Militärische Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf deutschem Hoheitsgebiet wie Ramstein dürfen nicht für völkerrechtswidrige militärische Operationen genutzt, sondern müssen geschlossen werden.
