Bemühungen der Bundesregierung zur (vorzeitigen) Rücküberstellung und zur Verbesserung der Haftbedingungen von Maja T.
Deutsche Behörden haben Maja T. rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert. Die Auslieferung wurde so gestaltet, dass die Entscheidung des BVerfG, die die Auslieferung für rechtswidrig erklärte, zu spät kam. Seitdem befindet sich Maja T. in Ungarn in Haft; die Zustände dort sind menschenrechtswidrig, zudem steht in Frage ob das Strafverfahren in Ungarn rechtsstaatlichen Standards entspricht. Deutschland trifft deshalb eine Verantwortung, sich für die sofortige Rücküberstellung einzusetzen
