Nutzung biometrischer Datenbanken durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
§ 15b AsylG sieht in bestimmten Fällen einen automatisierten Abgleich biometrischer Lichtbilder von Asylsuchenden mit öffentlich zugänglichen Daten vor. Aus unserer Sicht verstößt dies gegen grundlegende Datenschutzprinzipien und steht in Konflikt mit der KI-Verordnung der EU. Details des Verfahrens sollen mit einer Rechtsverordnung geregelt werden. Mit der Anfrage erkundigen wir uns nach dem Stand der Umsetzung und konfrontieren die Bundesregierung mit unserer Kritik.