Gegen die Einführung von Hackbacks und offensiver Cyberabwehr
Die Bundesregierung beabsichtigt, BKA und Bundespolizei zur Abwehr von Cybergefahren Hackbacks zu ermöglichen und dazu das Auslesen, Verändern und Löschen von IT-Systemen ohne Wissen der Betroffenen. Der Antrag lehnt solche offensiven Cybermaßnahmen ab, weil sie die IT-Sicherheit gefährden, Kollateralschäden verursachen und anfällig für Missbrauch sind. Stattdessen fordert der Antrag, in defensive Cyberabwehr insbesondere beim BSI zu investieren.
