Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/6560, 21/6885 – Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG)
Mit dem Entschließungsantrag weisen wir auf unsere wichtigsten Forderungen zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen hin: Altschuldenregelung für die Kommunen, vollständige Übernahme der Rentenansprüche aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), Übernahme der Altschulden ostdeutscher kommunaler Wohnungsunternehmen. Wir fordern einen Gesetzentwurf für ein verbindliches Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt.“).
