Insolvenz in Eigenverwaltung
Konzerne nutzen unter anderem Insolvenzverfahren, um unrentable oder weniger renditebringende Unternehmensteile auszugliedern und abzuwickeln. Die KA fragt, ob insbesondere die "Insolvenz in Eigenverwaltung", bei der die bisherige Geschäftsführung im Amt bleibt und das Insolvenzverfahren selbst durchführt, von Unternehmensleitungen dazu genutzt wird, um Ansprüche und Mitwirkungsrechte von Belegschaften zu umgehen. Die KA ist das Ergebnis eines Gespräches mit dem Betriebsrat der WECO Contact GmbH.