Das kinematografische Gedächtnis retten – Das Förderprogramm Filmerbe dauerhaft absichern und strukturell reformieren
Das Hauptziel des Antrags ist ein ordnungspolitischer Paradigmenwechsel: Die Bewahrung des filmischen Erbes soll von einer konjunkturabhängigen Subventionsleistung in eine nationale, gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand überführt werden. Konkret soll der Staat die dauerhafte Verantwortung für das audiovisuelle Gedächtnis übernehmen, um es dem freien Markt und rein kommerziellen Verwertungsinteressen zu entziehen.
