Kommunen fördern und Rekommunalisierung unterstützen
Rekommunalisierungsvorhaben sollen durch eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gefördert werden. Maßnahmen, die der Rekommunalisierung entgegenwirken und Privatisierungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge befördern, sollen eingestellt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll ÖPP-Projekte nicht weiter fördern und dafür Kommunen bei Rekommunalisierungsvorhaben unterstützen.