Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz
Durch die Grundgesetzänderung soll die Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingeführt werden. Damit wird der dem Grundgesetz innewohnende Gedanke, dass die Bevölkerung der Souverän ist und die repräsentativ-parlamentarische Demokratie verstärkt. Bundesweite Volksentscheide wirken Politikverdrossenheit entgegen, machen Betroffene zu Beteiligten und aktivieren die Bürger*innen. Für mehr Mitbestimmung sollen alle Menschen ab 16 Jahren, die seit mind. 5 Jahren in Deutschland Leben wahlberechtigt sein.