Besteuerung von Wohnraumvermittlungseinkünften in Deutschland
Über Wohnraumvermittlungsplattformen wie Airbnb erzielte Einkünfte werden in Deutschland oft nicht vollumfänglich versteuert. Auch die Plattformen selber weisen in Deutschland kaum oder keine zu versteuernden Gewinne aus. Die Kleine Anfrage zielt auf Anstrengungen der Finanzbehörden ab, hierzu Informationen mittels Amtshilfe von irischen Behörden zu erhalten.