Bundeseinheitliche Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG)
Die Umsetzung des TierHaltKennzG soll generell bundeseinheitlich gestaltet werden. Nach wie vor gibt es keine verlässlichen Informationen darüber, wie die Umsetzung und der Vollzug des TierHaltKennzG inklusive des Anzeigeverfahrens möglichst bundeseinheitlich und unter Bündelung von vorhandenen staatlichen und privaten Kontrollsystemen ausgestaltet werden kann. Ziel ist die Offenlegung eines konkreten Zeit- und Finanzierungsvorschlages durch die Bundesregierung.