Bilanz des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm
Mit dem Fluglärmschutzgesetz sollte der Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden Wirkungen des Fluglärms deutlich verbessert werden. Da entgegen der im Gesetz fixierten Bestimmung, bis 2017 das Gesetz zu evaluieren, dem Bundestag noch kein Bericht von der Bundesregierung vorgelegt wurde, soll der Stand des Vollzuges des Fluglärmschutzgesetzes sowie des bisher seitens der Bundesregierung erkannten Änderungsbedarfes an der Fluglärmgesetzgebung abgefragt werden.