Einstufung einer Anti-Atom-Aktivistin als "Gefährder" und "relevante Person"
Vermeintlich extremistische Personen werden oftmals als "Gefährder" oder "relevante Person" eingestuft. Auch eine Umwelt-Aktivistin, die mit ihren Kletter-Aktionen im Rahmen des zivilen Ungehorsams gewaltfrei u.a. gegen die Atomenergie aktiv war, wurde so eingeordnet, obwohl entsprechende Verfahren mit Freispruch oder mit Einstellung endeten. DIE LINKE will klären, wie viele derartige Fälle die Bundesregierung kennt, wie die Einordnung erfolgt und wie diese beendet wird.