Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6785 sowie die schriftliche Frage Nr. 153 von September 2016)
Rückforderung für EEG-Vergütungen aufgrund von Meldeverstößen werden als unverhältnismäßig hoch wahrgenommen, seit das EEG 2014 diese auf null Förderung gesetzt hat. Zahlreiche Anlagenbetreiber ziehen seither vor Gericht. Die Strafen bewegen sich in Einzelfällen zwischen 200.000 und 700.000 Euro, trotz eingespeisten Stroms. Diese erneute Nachfrage ist notwendig, um genau zu wissen, wo diese Verstöße stattgefunden haben.