Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran
Grenznahe alte Atomkraftwerke werden mit Uran aus den bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgt. Darunter auch die umstrittenen Reaktoren in Belgien (Doel, Tihange) sowie Frankreich (Fessenheim, Cattenom). Die Bundesregierung bestreitet Möglichkeiten, derartige Lieferungen zu untersagen. Ein juristisches Gutachten der Ärzteorganisation IPPNW sieht dagegen durchaus atomrechtliche Möglichkeiten, die für solche Exporte erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern. Eine Ergänzende Antwort liegt vor: 18/09747