Corona als Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Wer aus Sicht der Fragestellenden bei seiner Arbeit durch SARS-CoV-2 („Corona“) erkrankt, muss durch die gesetzliche Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden. Aus Sicht der Fragestellenden bleibt aber unklar, welche anderen Beschäftigtengruppen, unter welchen Bedingungen eine Entschädigung erhalten. Deshalb wird die Bundesregierung zur aktuellen Entwicklung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen aufgrund von Corona befragt.