Verbot der politischen Betätigung von ausländischen Staatsangehörigen
Das Aufenthaltsgesetz sieht die Möglichkeit vor, die politische Betätigung von ausländischen Staatsangehörigen einzuschränken oder zu untersagen. Wir wollen erfragen, in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird und welche Sachverhalte zugrunde liegen.