Umgang mit radioaktiven Abfällen der Siemens AG und anderer (ehemaliger) nuklearer Versorgungsbetriebe
Bislang sind von der Neuregelung der Atommüll-Entsorgung nur die AKW-betreibenden Unternehmen im Sinne einer Enthaftung bei den Kostenrisiken einbezogen. Die Bundesregierung will aber prüfen, ob diese Regelung auch auf Unternehmen der Versorgung mit radioaktiven Brennstoffen ausgeweitet wird. Am Beispiel der Siemens AG, die früher Brennelementefabriken in Hanau betrieb, will die Anfrage nähere Informationen zu den Abfällen, den Rückstellungen und den weiteren Absichten erfahren.
