Reformbemühungen bei der Restitution von NS-Raubkunst
Nach Medienberichten hat das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 einen Gesetzentwurf gebilligt, der die völlig unzureichende Restitution von NS-Raubkunst neu regeln soll. Anstelle der Beratenden Kommission sollen offenbar Schiedsgerichte treten. Unklar ist, ob die von vielen Expert*innen geforderte Beweislastumkehr, die einseitige Anrufbarkeit, ein Verjährungsausschluss, Regelungen zur Verhinderung einer Ersitzung sowie zu Streitwertobergrenzen gehören.