Fragen zur Lizenzvergabe für Drittabfertiger in Deutschland
Der Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes sieht eine weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste am Flughafen Düsseldorf vor, indem die Zahl der zuzulassender Drittabfertiger in der Anlage 5 zur Bodenverkehrsdienst-Verordnung (BADV) auf 3 erhöht werden soll. Eine dritte Lizenz ist jedoch bereits vergeben worden, was Fragen hinsichtlich der Verbindlichkeit der BADV und der behördlichen Praxis im Zusammenhang mit der Vergabe von Lizenzen für Drittanbieter aufwirft.