Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3820)
Stromnetzbetreiber stellten in den vergangenen Monaten Rückforderung für EEG-Vergütungen an Landwirte in Schleswig-Holstein. Die Bauern hätten ihre Solaranlagen in Betrieb genommen, ohne sie den Netzbetreibern vorschriftsmäßig zu melden. Die bislang gezahlte EEG-Vergütung wäre somit unrechtmäßig. Der Formfehler würde einzelne Landwirte extrem belasten. Wir fragten bereits im Dezember 2014, ob dies angemessen ist und fragen jetzt nach neuen Vorfällen und dem Umfang dieses Sachverhaltes.