Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit
Ortsgebundene Plattformarbeit muss grundsätzlich als abhängig Beschäftigung gelten. Nur so kann der Gesetzgeber die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Beschäftigten gewährleisten und zugleich die Lohndumpingstrategien der Plattformbetreiber beenden.