Mögliche Unzulässigkeit von Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht nach europäischem Recht
Vattenfall klagt vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energie-Charta auf Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 4,7 Mrd. Euro für die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel. Nach Artikel 3 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union könnte dies unzulässig sein. Ein Vattenfall-Mitarbeiter hatte bei einer Atomrechtstagung jüngst auf dieses "Spannngsfeld" hingewiesen. DIE LINKE fragt, was es damit auf sich hat.