Kosten der Bar-Übermittlung für Hartz-IV-Betroffene
Wenn ALG I oder ALG II nicht aufs Konto, sondern an den Wohnort übermittelt wird, dann werden diese Kosten von der Leistung abgezogen. Dies ist eine bürgerunfreundliche Ausnahme vom Grundsatz des SGB I. Der Deutsche Sozialgerichtstag weist auf vielfältige Probleme hin: eingeschränkte Leistungsbezieher haben es besonders schwer, und der Verwaltungsaufwand ist höher als der Nutzen. Um das Ausmaß des Problems zu erfahren, fragen wir nach.