Kinderrechte umfassend stärken
Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention verlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat mit seinem Bericht vom Januar 2014 erneut auf zahlreiche Defizite in Deutschland hingewiesen. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen und die strukturellen Mängel zu beseitigen, in dem Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen und ein Kinderbeauftragter eingesetzt wird.