Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Umwandlung von Deutschengrundrechten in Menschenrechte
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit, Recht auf Freizügigkeit sind gemäß Grundgesetz "Deutschengrundrechte" und gelten nicht für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund. Das wird der Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG), dem Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und der UN-Menschenrechtscharta nicht gerecht. Der Gesetzentwurf macht aus Art.8,9,11,12 GG Menschenrechte. Damit wird das Schutzniveau für alle Menschen gleichgesetzt. U.a. ist so die Residenzpflicht grundgesetzlich verboten.
