Erweiterung grenzpolizeilicher und polizeilicher Datenbanken der Europäischen Union mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung
Die Neufassung der EURODAC-Verordnung sieht die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten vor. Das System zur Speicherung von irregulär eingereisten EU-Ausländern soll Gesichtsbilder mit einer Software zur Gesichtserkennung verarbeiten. Die Abnahme der Gesichtsbilder bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung wäre verpflichtend. EURODAC soll auf diese Weise zum "Vorläufer" zur Einführung von Gesichtserkennung auch in anderen EU-Datenbanken werden.