Nationale Gentechnik-Anbauverbote
Der Anbau von Gentech-Pflanzen soll bald leichter als bisher in den EU-Mitgliedstaaten verboten werden können. Dieses Ergebnis des sogenannten Trilog-Verfahren auf EU-Ebene möchte die Bundesregierung rasch in nationales Recht umsetzen. Dabei ist beispielsweise interessant, ob sie bundeseinheitliche oder bundeslandspezifische Regelungen vorsieht und wie sie konkret die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft vor Kontaminationen durch Gentech-Pflanzen schützt.