Verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren
Die vielerorts desolate Situation der Kommunalfinanzen wird maßgeblich durch gesetzgeberische Entscheidungen auf Bundesebene verursacht, beispielsweise durch Aufgabenübertagungen wie die Kosten der Unterkunft für Hartz 4 Beziehende oder Steuerrechtsänderungen. Durch ein verbindliches kommunales Mitwirkungsrecht sollen Kommunen an solchen Entscheidungen beteiligt werden, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden.