Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen befreien
Derzeit ist vorgesehen, dass Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen ein Drittel der Kosten für Baumaßnahmen an Kreuzungen tragen müssen. Auf die Entscheidung, ob eine sog. Kreuzungsmaßnahme getroffen wird, haben sie aber oftmals keinen Einfluss. Es handelt sich um eine der Regelungen aus der Zeit vor der Föderalismusreform I als der Bund direkte Aufgaben und Zahlungsplichten der Kommunen durch Gesetz begründen konnte, was u.a. zu den heutigen Problemen der Kommunalfinanzen führt.