Langfristige Risiken der Exposition gegenüber Radon
Die Belastung durch radioaktive Isotope des Radons ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebserkrankungen. Die Bundesregierung hat die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht lediglich 1:1 umgesetzt. Stattdessen hätte sie die Möglichkeit gehabt, über die von der EU vorgegeben unverbindlichen Referenzwerte hinausgehende, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Grenzwerte einzuführen und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog vorzulegen.