Umsetzung der Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung (SV) ist eine freiheitsentziehende Maßregelung, bei der ein als besonders gefährlich erachteter Straftäter über das Ende seiner Haft hinaus auf Grund einer Gefährlichkeits-prognose zum Schutze der Allgemeinheit vor erheblichen Straftaten inhaftiert bleiben muss. 1. Juni 2013 ein Gesetz mit neuen Leitlinien zur SV in Kraft. Nach dem soge-nannten „Abstandsgebot“ muss sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung deutlich vom Strafvollzug unterscheiden.