Aufnahme und Verteilung aus Seenot geretteter Asylsuchender seit Oktober 2019
Deutschland hat sich seit Juni 2018 mehrmals bereit erklärt, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten Flüchtlingen zu übernehmen. Vor der Überstellung findet ein intransparentes Vorauswahlverfahren statt, das sich nicht selten über Monate hinzieht. Ziel der Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Zusagen und der erfolgten Überstellungen zu erfragen sowie weitere Informationen über den Ablauf des Relocation-Verfahrens in Erfahrung zu bringen.