Verfahren der türkischen Justiz gegen Mitglieder kurdischer Vereine aus Deutschland
Von der türkischen Generalstaatsanwaltschaft in Ankara werden nach Einschätzung von Anwälten mindestens 400 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder kurdischer Vereine aus Deutschland geführt. Der türkische Staat benutzt dabei das Vereinsregister und konstruiert aus der Funktionärstätigkeit die „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“.