Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigt sich besorgt darüber, dass in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen von Wahlrecht ausgeschlossen werden. Der Ausschuss empfiehlt die Aufhebung dieser diskriminierenden Regelungen, so auch schon 2011 die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Ein Konzept für eine von der Bundesregierung angekündigten Studie wurde von Behindertenverbänden als rückschrittlich kritisiert.
