Komplementärgenehmigungen bei Rüstungsexporten
Zum 1. Juli 2006 wurde eine neue Genehmigungsform bei Rüstungsexporten eingeführt, die Komplementärgenehmigung. Im gerade erschienen Buch "Netzwerk des Todes" sind verschiedene Dokumente aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft zitiert oder in Kopie enthalten, die aufzeigen, dass dieser neuen Genehmigungsform für die Exporte von Heckler & Koch nach Mexiko eine bedeutende Rolle zukam.