Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld
DIE LINKE begrüßt die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen grundsätzlich. Allerdings wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung in zwei wesentlichen Punkten den durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten nicht gerecht: 1.) bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes (90 % vom Netto oder Mindest-KUG i.H.v. 1.200 EUR) und 2.), dass Beschäftigte in Leiharbeit in die Gewährung des Kurzarbeitergeldes mit einbezogen werden.