Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz implementieren
Die derzeitige Ausgestaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist nicht geeignet, diskriminierte Menschen in ausreichender Weise zu schützen. Ergänzend zur individuellen Klage Betroffener soll Verbänden ein Klagerecht eingeräumt werden, um strukturelle Diskriminierungen wirksam bekämpfen zu können.