Aussetzung von Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten
Die Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern werden in Form von Einzelfallentscheidungen durch die Bundesregierung getroffen. Anträge auf Ausfuhr werden demnach nach der Prüfung entweder positiv entschieden und die Genehmigung wird erteilt oder aber der Antrag abgelehnt. Die Praxis zeigt, dass zudem bei Eintritt bestimmter Umstände die Bearbeitung ausgesetzt wird, so dass es zu keinen Entscheidungen kommt.