Zukünftiger Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Politikerkontakten
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über bislang vertraulich gehaltene Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit Politikern der AfD Rechenschaft ablegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde zur Offenlegung dieser Kontakte verpflichtet (Az.: 6 L 1932/18). Mit dem Gerichtsbeschluss könnte die bislang gepflegte Praxis vertraulicher Treffen von BfV-Präsidenten mit Politkern künftig ein Ende haben.
