Kürzung von Leistungen für NS-Opfer bei Umzug ins Pflegeheim
Die Opferrente für NS-Opfer, die Leistungen nach den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes erhalten, wird bei Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim auf ein sogenanntes Heimtaschengeld gekürzt. Die Fraktion DIE LINKE hält diese Regelung für diskriminierend und entwürdigend. Wir fordern, auf die Leistungskürzung zu verzichten.