Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellen
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.21 zum kommunalen Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wurde die bisherige Vorkaufspraxis der Kommunen ausgehöhlt. Damit wird ein zentrales Instrument gegen Verdrängung nahezu unbrauchbar. Der Antrag dient dazu, den vom Gericht kritisierten Passus im Baugesetzbuch nachzuschärfen und so die bisherige Praxis der Kommunen wieder zu ermöglichen.