Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Zahlreiche Kinder und Enkeln von NS-Verfolgten, die von den Nazis ausgebürgert worden waren, haben heute keinen gesetzlichen Anspruch auf Wiedereinbürgerung, weil die bestehenden Regelungen erhebliche Regelungslücken aufweisen. Betroffen sind beispielsweise Nachfahren deutscher Frauen, die nach ihrer Flucht ins Ausland infolge Eheschließung mit einem ausländischen Mann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten, noch bevor sie ihnen von den Nazis ohnehin genommen worden wäre.