Rückforderung, Tilgung und Erlass von Darlehensschulden aus der BAföG-Förderung für Studierende
Die BAföG-Förderung wurde in den letzten 50 Jahren mehrfach angepasst. Die Ausgestaltung reichte von einem Vollzuschuss bis zum Volldarlehn. Seit 2001 beträgt der rückzahlungspflichtige Darlehnsanteil maximal 10.000 EUR. Nach vorherigen Gesetzeslagen konnte sich die individuelle Verschuldung auf mehrere zehntausend Euro belaufen und der Rückzahlungszeitraum bis zu 30 Jahre betragen. Die Verschuldungsangst ist laut einer Studie ein gewichtiger Grund für die seit 2012 rückläufigen Förderquoten.