Teilzeitbeschäftigung
Mit der Brückenteilzeit soll es Beschäftigten ermöglicht werden, für einen befristeten Zeitraum von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln. Der Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts formulierten Zumutbarkeitsklauseln, die eine große Zahl von Betrieben und eine große Zahl von Beschäftigten von dem Recht auf eine befristete Teilzeit ausnehmen. Mit der vorliegenden Anfrage soll geklärt werden, welche Konsequenzen dies für Beschäftigte hat.