Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung
Ein menschenwürdiges Existenzminimum soll laut Bundesregierung durch die anerkannten Gesamtbedarfe der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, Hartz IV) gewährleistet werden. Nach diesem Verständnis der Bundesregierung sollte der Mindestlohn zumindest das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum nach dem SGB II decken. Die Kleine Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung sucht Antwort auf die Frage, ob der Mindestlohn ausreicht, nicht in Hartz IV zu fallen.