Wohnen muss bezahlbar bleiben
Das Mietrecht darf nicht zur Durchsetzung von unzumutbaren Mehrbelastungen von Mieterinnen und Mietern durch Kosten der energetischen Modernisierung missbraucht werden. Durchschnittliche Mieterhaushalte sollen maximal 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Mietkosten aufwenden.