Skandalisierung der Entscheidungspraxis der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rückblick
Der Strafprozess am Bremer Landgericht gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle des BAMF in Bremen Ulrike B. wurde am 20. April 2021 wegen Geringfügigkeit ohne Schuldspruch gegen eine Geldauflage eingestellt. Wir fragen die Bundesregierung, welche Konsequenzen sie aus den Vorgängen zieht, nachdem sich die ursprünglich erhobenen schweren Vorwürfe, insbesondere mit Blick auf das Asyl- und Aufenthaltsrecht, als komplett haltlos erwiesen haben.